Prozesskosten berechnen
Nutzen Sie den universellen Kostenrechner, welcher von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stefan Gulner zur Verfügung gestellt wird
Dieser Kostenrechner dient als guter Richtwert, jedoch können noch weitere Faktoren die endgültigen Prozesskosten beeinflussen.
Hinweis: Für Vollständigkeit und Richtigkeit kann nicht gehaftet werden. Je nach Komplexität des Falles können auch weitere Kosten hinzutreten, wie z.B. die Kosten eines Rechtsmittelverfahrens oder die Kosten für Sachverständigengutachen. Auch eine einvernehmliche Streitbeilegung (Vergleichsverhandlung) kann weitere Kosten verursachen, insbesondere in erb- und pflichtteilsrechtlichen Streitigkeiten. Für nähere Auskünfte zu Ihrem konkreten Fall stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
In einem Gerichtsverfahren mit Kostenersatz muss jede Partei zunächst selbst ihre Kosten tragen. Das bedeutet,
dass Sie die Kosten Ihres Rechtsanwalts und die Gerichtsgebühren für die Einbringung der Klage zunächst selbst vorauszahlen müssen.
Wenn Sie den Prozess zur Gänze gewinnen, bekommen Sie die Kosten von Ihrem Prozessgegner auch zur Gänze ersetzt und Ihr Prozessgegner muss seine Anwaltskosten selbst tragen.
Wenn die Klage zum Teil gewonnen wird, werden die Prozesskosten zwischen den Streitparteien je nach Ausmaß des Prozesserfolgs geteilt.
Die Gerichtsgebühren sind im Gerichtsgebührengesetz geregelt. Der Prozesskostenersatz hinsichtlich der Anwaltskosten erfolgt auf Basis des gesetzlichen Rechtsanwaltstarifs (Rechtsanwaltstarifgesetz).